Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Timo Gerke ihr Partner bei allen Fragen

zum Brandschutz und zur Energieersparnis

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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Seit dem 1. Januar 2013 änderte sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Seit diesem Zeitpunkt besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.

Der Hintergrund
Den Stein, der Auslöser für diese Veränderung war, hat die Europäische Union ins Rollen gebracht. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 zwang die Bundesregierung zum Handeln und zur Aufhebung des sogenannten Monopols der bundesdeutschen Schornsteinfeger. Während sich bislang der jeweilige Bezirksschornsteinfeger um das ordnungsgemäße Funktionieren der Feuerungsanlage selbstständig kümmerte, soll nun Konkurrenz das Geschäft beleben.

Was ändert sich?
„Für die Hauseigentümer hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers.

Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlagen, also aller Feuerstätten und Schornsteine.

„Hoheitlich dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen bleibt auch die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids.“, so Langer.

Alle weiteren Schornsteinfegertätigkeiten sind dagegen nicht hoheitlich und können seit dem 1. Januar 2013 an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.

Bis Ende 2012 musste der zuständige Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedem Hauseigentümer einen Feuerstättenbescheid ausstellen. Dieser bescheinigt, welche Art Feuerungsanlage sich in dem angegebenen Haus befindet und welche Aufgaben dort zu erledigen sind.

Der Feuerstättenbescheid wird auf Grundlage der Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren durchzuführen ist, erlassen. Die Ausstellung und ständige Kontrolle der im Feuerstättenbescheid festgelegten Fristen führt zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für den Schornsteinfeger.

Der Hauseigentümer muss anhand spezieller Formblätter seinem zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen, dass die geforderten Arbeiten durchgeführt wurden. „Die Verantwortung und damit das verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung liegt nun beim Eigentümer.“, erläutert Langer. Gehen die Formulare nicht fristgerecht ein, muss der Bezirksschornsteinfeger die nicht erledigten Arbeiten der Behörde weitermelden.
„Wer seinen bisherigen Schornsteinfeger weiterhin beauftragt,umgeht das aufwendige Formblattsystem“, weist Langer auf eine Möglichkeit der Verfahrenserleichterung hin.

Nicht nur die Formalitäten nehmen zu, wenn ein neuer Schornsteinfeger beauftragt wird. Immobilieneigentümer müssen auch mit steigenden Kosten rechnen.

Die Erfahrungen mit dem gewachsenen Verwaltungsaufwand haben gezeigt, dass die in der Vergangenheit festgelegten Gebühren und die Kosten für den Bescheid den Aufwand bei weitem nicht decken. Dies hängt damit zusammen, dass die Feuerstättenschau nicht wie in der Vergangenheit zwangsläufig mit anderen Tätigkeiten zusammen ausgeführt wird. Die sich daraus ergebenden Synergie-Effekte entfallen.

Ob für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten, wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung die Kosten steigen werden, bleibt abzuwarten. Einheitlich festgelegte Gebühren gibt es auf alle Fälle dafür nicht mehr. Die Preise sind frei und orientieren sich an der Kostenstruktur des einzelnen Schornsteinfegerbetriebes, der den Auftrag erhält.


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Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Kinder-Leben


Dramatischer Brand in Stader Wohnung: Vater und Bruder holen zwei Kleinkinder aus deren bereits verqualmten Zimmern

Stade (kor). Dramatische Minuten bei einem Hausbrand in Stade: Feuerwehrleute suchen am Freitagabend nach zwei kleinen Kindern, die sich nach ersten Meldungen noch im brennenden Haus aufhalten sollen. Doch die Kinder sind schon in Sicherheit. Der Vater und sein Bruder hatten sie aus dem völlig verqualmten Gebäude gerettet, bevor die Feuerwehr eintraf. Rauchmelder hatten die Männer auf das Feuer im Haus aufmerksam gemacht.

Die Rauchmelder haben den Kindern nach Einschätzung der Feuerwehr wohl das Leben gerettet. Als in einem Wohnzimmer im Erdgeschoss einer Doppelhaushälfte im Barger Weg ein Brand entfacht war, breitete sich in der gesamten Wohnung schnell dichter Rauch aus. Der 25-jährige Vater, der mit seinem Bruder im Nachbargarten saß, hörte das Piepen der Rauchmelder. Sofort eilten die beiden Männer in das Gebäude, um die Kinder - eineinhalb und dreieinhalb Jahre alt - aus ihren Zimmern im Obergeschoss zu holen. "Alle vier erlitten bei der Rettungsaktion leichte Rauchgasvergiftungen", teilte die Polizei mit. Die Kinder wurden zur vorsorglichen, genaueren Untersuchung vom Rettungsdienst ins Stader Elbe Klinikum gebracht.

Rettung in letzter Minute

"Das war Rettung in letzter Minute", sagten Aktive der Feuerwehr. Durch das Auslösen der Rauchmelder und das anschließende couragierte Handeln des Vaters und seines Bruders sei mit Sicherheit ein schlimmerer Ausgang des Brandes verhindert worden. Feuerwehrsprecher Stefan Braun nutzt den Brand zum nochmaligen Appell an die Menschen, Rauchmelder in ihren Wohnungen einzubauen. "Die gibt's heute schon günstig im Einkauf, sie können aber - wie jetzt in Stade gesehen - Leben retten."
Nach Angaben der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in Wiepenkathen wurde das Feuer um 21.51 Uhr über den Notruf gemeldet. Nach Darstellung der Polizei ist der Brand im Wohnzimmer im Erdgeschoss der Doppelhaushälfte ausgebrochen. Die Ursache des Feuers wird im technischen Bereich vermutet. "Ein Fernseher könnte entflammt, andere elektrische Geräte in Brand geraten sein", meint Braun.
Als die Feuerwehr - beide Stader Züge waren mit 50 Helfern im Einsatz -, der Rettungsdienst und die Polizei am Brandort eintrafen, schlugen aus einigen Fenstern helle Flammen und es entwich dichter Qualm. Bei der Brandbekämpfung mussten einige Helfer schweren Atemschutz anlegen. Das Feuer hatten die Freiwilligen schnell unter Kontrolle. Aufräum- und Nachlöscharbeiten zogen sich bis nach Mitternacht hin.
Der Sachschaden wird auf mindestens 150 000 Euro geschätzt. Das Wohnzimmer ist komplett ausgebrannt, in weiteren Räumen entstanden erhebliche Schäden. Die Haushälfte ist schwarz verrußt. Ein Ehepaar, das in der benachbarten Haushälfte wohnt, konnte nach Ablöschen des Brandes in ihr Zuhause zurückkehren, so die Polizei. Die vierköpfige Familie, in deren Haushälfte es brannte, wurde von den Eltern der 27-jährigen Mutter aufgenommen.
Der Brandrauch zog über die Stader Innenstadt. "Aus entfernten Wohngebieten gingen Notrufe von Bürgern ein, die den Qualmgeruch wahrnahmen", sagt die Polizei.
Die Brandstelle wird jetzt näher untersucht, um der Brandursache eindeutig auf die Spur zu kommen.

27.07.2009


Neue Richtlinien für Holzfeuerstätten

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Neue Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

 

Seit dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - empfiehlt den Verbrauchern ein Informationsgespräch mit ihrem Schornsteinfeger.

 

 

Immer mehr Menschen heizen mit Brennstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz, Holzpellets oder Hackschnitzel. Das spart teuere Heizenergie und schont die Ressourcen. Bei der Verbrennung von Holz entsteht allerdings Feinstaub, der als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Als eine der Hauptquellen von Feinstaub gelten veraltete Heizöfen, häufig in Kombination mit falschem Heizverhalten. Im Rahmen des Klima- und Gesundheitsschutzes hat die Bundesregierung daher die Feinstaubreduzierung zu einem vorrangigen Ziel erklärt und mit einer entsprechenden Gesetzesänderung reagiert. Die Novelle der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sieht künftig strengere Auflagen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen vor, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets oder Kohle befeuert werden. Diese sollen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Sie enthält außerdem eine Liste mit Brennstoffen, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen.

 

Was ändert sich?

 

Grenzwerte jetzt auch für Öfen

 

Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums sind vor allem Öfen mit einem Alter von 20 Jahren und mehr verantwortlich für zwei Drittel der freigesetzten Feinstaubmenge. Daher sah die Bundesregierung auch in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf. Ab sofort legt die Verordnung erstmals auch für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe bestimmte Emissionsgrenzwerte fest. Gemeint sind Feuerungsanlagen, die vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes verwendet werden wie beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen. Bisher wurden diese von der Immissionsschutz-Verordnung und somit auch von möglichen Umweltschutzmaßnahmen nur allgemein erfasst.

 

Neue Anforderungen

 

Einzelraumfeuerungsanlagen, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers die Einhaltung vorgegebener Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade belegt werden kann. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich genutzt werden, Grundöfen sind mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung auszustatten. Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen sind abhängig vom Baujahr Übergangsfristen bis 2014, 2017, 2020 oder 2024 vorgesehen.

 

Nachweispflicht für Eigentümer

 

Bis Ende 2012 haben die Besitzer bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen Zeit nachzuweisen, dass ihr Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhält. Als Nachweis genügt die Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder die Messung durch den Schornsteinfeger. Zur Feststellung, wann die Übergangsfrist endet, nimmt er die Daten während der Feuerstättenschau oder eines anderen Termins in seine Dokumentation auf.

 

Altgeräte sanieren oder austauschen

 

Bestehende Kaminöfen, die den verschärften Anforderungen entsprechen, können zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Kann jedoch der geforderte Nachweis bis Ende 2013 nicht erbracht werden, muss der Besitzer handeln, denn sonst könnte sein Kaminofen still gelegt werden. Er hat entweder die Möglichkeit seine Anlage mit einem baulich zugelassenen Staubabscheider bzw. einer anderen Einrichtung zur Staubreduzierung nachzurüsten oder sie komplett austauschen zu lassen. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums wären zurzeit 4,5 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen von einer Nachrüstung oder einem Austausch betroffen.  

 

Grundsätzlich räumt die Bundesregierung den Eigentümern im Sanierungsfall lange Übergangsfristen ein (frühestens ab Ende 2014). Zu diesem Zeitpunkt müssen Anlagen nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem 31. Dezember 1974 errichtet wurden. Die novellierte Verordnung sieht jedoch Ausnahmen vor.

 

 

   
   
   
   
   

 

Datum auf dem Typenschild

Zeitpunkt der Nachrüstung/ Außerbetriebnahme


bis 21.12.1974 oder nicht feststellbar
31.12.2014
01.01.1975 bis 31.12.1984
31.12.2017
01.01.1985 bis 31.12.1994
31.12.2020
01.01.1995 bis 22.03.2010
31.12.2024

 

Tipp: Beim Kauf von Kaminöfen sollten Verbraucher von Anfang an auf die relevante Prüfbescheinigung des Herstellers achten. Entspricht sie den gesetzlichen Anforderungen der novellierten 1. BImSchV? Bei bestehenden Anlagen haben die Betreiber  ausreichend Zeit zu überlegen, ob sie nachrüsten oder austauschen wollen, falls ihr Gerät die Grenzwerte nicht einhalten sollte.

 

Schornsteinfeger informieren

 

Ob und ab wann eine Nachrüstpflicht besteht und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen, teilt der Schornsteinfeger frühzeitig mit. In einem Beratungsgespräch informiert er darüber, welche Brennstoffe verwendet werden dürfen und welche nicht, da sie möglicherweise schädlich für Umwelt und Gesundheit sind. Zeitungspapier oder behandeltes Holz beispielsweise setzen bei der Verbrennung schädliche Inhaltsstoffe wie Kohlenmonoxid oder Formaldehyd frei.

 

Neu ist: Der Gesetzgeber macht dieses Beratungsgespräch sogar zum Pflichttermin. Betreiber bestehender Einzelraumfeuerstätten sollen bis zum 31.12.2014 beraten werden. Bei neu errichteten Einzelraumfeuerstätten oder bei einem Betreiberwechsel soll das Gespräch innerhalb eines Jahres stattfinden. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung alle diejenigen erreichen, die ihren Wohnraum zum Beispiel mit einem Kamin- oder Kachelofen heizen und damit Emissionen verursachen. Gleiche Anforderungen gelten für zentrale Heizungsanlagen wie Pellet-Heizungen, die von Hand befeuert werden.

 

Der Schornsteinfeger erklärt in diesem Beratungsgespräch unter anderem den richtigen Umgang mit der Feuerstätte, die Auswahl geeigneter Brennstoffe und gibt Tipps zum richtigen Heizen. Vorgeschrieben ist außerdem die Prüfung der Qualität und der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs. Dies sind wichtige Informationen für die Betreiber, denn das Heizverhalten und die verwendeten Brennstoffe haben nachweislich großen Einfluss auf die Umwelt- und Klimabilanz einer Anlage.

 

Tipp: Wer wissen möchte, was jetzt mit seinem Kaminofen im Wohnzimmer geschieht, sollte sich an seinen zuständigen Schornsteinfeger wenden. Er berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten vor Ort, erstellt einen Terminplan für die nächsten Jahre und berät bei der weiteren Vorgehensweise.

 

 


Was ändert sich??

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Mit Wirkung vom 29.11.2008 wurde das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft gesetzt.
In den Medien wurde hierüber berichtet. Dennoch liegt mir dieser Infobrief ganz besonders am Herzen. Ich möchte Sie mit diesem Schreiben frühzeitig darüber informieren, was sich künftig für Sie und mich ändert.
Die EU hatte eine Änderung des deutschen Kehrbezirkssystems gefordert. Ab sofort muss ein in der EU für Schornsteinfegerarbeiten qualifizierter Handwerker die Chance haben, seine Arbeiten auch in Deutschland ausführen zu dürfen.
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist ein kompliziertes Gesetz, das erst nach einer Übergangszeit Ende des Jahres 2012 komplett umgesetzt sein wird. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Eines vorab:
Wenn Sie und ich, wenn wir beide es wollen, wird sich bis auf weiteres nichts ändern!
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Schornsteinfeger stehen ab 2013 im freien Wettbewerb
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Ab 2013 stehen dann auch Deutschlands Schornsteinfeger untereinander im freien Wettbewerb. Allerdings darf der Schornsteinfeger ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über seinen klassischen Aufgabenbereich hinausgehen.
Neben den bisherigen Tätigkeiten – wie Kehren, Messen und Überprüfen – kann ich Ihnen in Zukunft ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten als bisher.
Zum Beispiel die Erstellung eines Energieausweises, Gebäudethermographie und Blower-Door-Tests. Hier werden ungenutzte Potentiale zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung Ihres Hauses aufgezeigt. Bei den derzeitigen Energiepreisen ein klarer Vorteil für Sie. Auch andere Tätigkeiten und Dienstleistungen rund um Ihre Feuerungsanlage (wie Heizkessel-, Kachel- oder Kaminofenreinigung, Installation von Rauchmeldern, Kaminaufsätze, Erneuerung von Rauchrohren, Kamintüren u.v.a.) kann ich Ihnen jetzt anbieten. Damit aber keine Interessenkonflikte entstehen, werden keine abnahmepflichtigen Installationsarbeiten von meinem Betrieb durchgeführt.
Eines ist sicher: Ich berate Sie auch künftig neutral und unabhängig von Industrie und Handel.
Was ändert sich für Sie?
Mit dem neuen Gesetz werden Sie als Hausbesitzer/-in stärker in die Verantwortung und Haftung genommen.
Im Rahmen der Feuerstättenschau, die zukünftig zweimal in sieben Jahren durchgeführt wird, erhalten Sie von mir einen sogenannten Feuerstättenbescheid. In diesem informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchen Zeitabständen durchgeführt werden müssen.
Ab 2013 besteht dann für Sie die Möglichkeit diese im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten von einem Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl ausführen zu lassen. Sie sind dann aber auch verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, dass diese Arbeiten innerhalb der genannten Fristen erbracht werden. Ferner müssen Sie sich diese Arbeiten bestätigen lassen und die Dokumentation an mich weiterleiten. Dies alles jedoch nur, wenn ein anderer Schornsteinfeger als ich diese Arbeiten durchführt.
Mit Sicherheit in guten Händen
Wenn Sie mit meiner Arbeit, meiner Beratung und meinem Service in der Vergangenheit zufrieden waren, würde ich mich freuen – wie bisher – alle Arbeiten für Sie durchführen zu dürfen. Sie sparen sich nicht nur viel bürokratischen Aufwand, Sie können sich auch weiterhin in den eigenen vier Wänden sicher fühlen. Schließlich kennen Sie mich als neutralen Partner, ich kenne Sie und Ihre Feuerungsanlage. Niemand außer mir hat Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage so umfassend im Blick und kann Sie so unabhängig und fachkompetent beraten.
Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz? Dann rufen Sie mich einfach an!
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister


Sicherheitscheck vom Schornsteinfeger

 

 Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren

 

 

 

 

Seit dem1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - informiert über Änderungen für Verbraucher.


Auch in Zukunft kommt der Schornsteinfeger, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben. Zu den Arbeiten zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies wird sich nun ändern. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Was sich im Einzelnen für die Heizungsanlage vor Ort ändert, erklärt der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch. Die Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen.

 

 


Ausbildung erfolgreich abgeschlossen

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Als "Fachkraft für Qualitätssicherung in der energetischen Gebäudemodernisierung" hat sich Timo Gerke in einer rund vier Monate dauernden Ausbildung weiter qualifiziert.

Grund war die steigende Nachfrage der Kunden einen neutralen, unabhängigen Begleiter bei der Modernisierung ihres Gebäude als Baubegleitung zu finden. Die Ausbildung beinhaltete Themen der Bauphysik, Haustechnik, Wirtschaftlichkeit und der Ausführung einer Modernisierung.


Rauchmeldertag war ein großer Erfolg

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Der Rauchmeldertag am Freitag, den 13.03.2009, wurde in der Grundschule Hollern-Twielenfleth zu einem großen Event. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sicheres Wohnen mbH installierte der Schornsteinfegermeister Timo Gerke rund vierzig Rauchmelder in der Schule und in der Turnhalle. Vorher wurden im Unterricht der dritten Klassen  in einer Brandschutzerziehung auf die Wichtigkeit der Rauchmelder und das richtige Verhalten im Brandfall hingewiesen. Außerdem nutzten die Schüler die Möglichkeit Ihre Fragen an den Schornsteinfeger zu stellen. Es wurde mit einem Miniaturbauernhof ein Zimmerbrand simuliert und die Funktion des im inneren des Bauernhofes installierten Rauchmelder deutlich. Am Ende der Stunde erhielten alle Schüler neben Malbüchern, Stundenplänen, und Bastellkarten auch noch einen kleinen Glücksbringer von ihrem Schornsteinfeger.


Rauchmeldertag am 13.03.2009

 

PRESSE-INFO

Timo Gerke

Bezirksschornsteinfegermeister

Hinterstr. 13

21723 Hollern-Twielenfleth

 

 

 

Freitag der 13. März ist Rauchmeldertag.

Der Schornsteinfegermeister Timo Gerke stiftet  Rauchmelder für die Grundschule Hollern-Twielenfleth

Der Schornsteinfeger Timo Gerke unterstützt die Aktion „Rauchmelder retten Leben“. In dieser Woche hält der Glücksbringer in der Grundschule Hollern-Twielenfleth Vorträge über das richtige Verhalten im Brandfall und stattet in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für sicheres Wohnen, die Grundschule mit Rauchwarnmeldern aus.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei

Bränden. 95 Prozent der Brandtoten erliegen dabei den

Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid. Die

meisten Brandopfer, rund 70 Prozent, verunglücken nachts

in den eigenen vier Wänden. Tagsüber kann ein Feuer

meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen

schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im

Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase

zu bemerken. Wer nicht vor dem Feuer gewarnt wird,

hat kaum Überlebenschancen.

Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor

sich die gefährlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet

haben. Auch wer tief schläft, wird von dem lauten Alarm

geweckt und erhält so den nötigen Vorsprung, um sich und

die Familie in Sicherheit zu bringen.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, nicht nur Fahrlässigkeit.

Aktuelle Pressemeldung und Bilder können auch unter www.schornsteinfeger.de heruntergeladen werden.

Häufig lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen zur Katastrophe führen können.

Jeder Haushalt sollte daher darauf achten, dass sich technische Geräte in Haus oder Wohnung in einem einwandfreiem Zustand befinden.

Darüber hinaus kontrollieren Schornsteinfeger, ob Brandverhütungsvorschriften und Bauverordnungen eingehalten werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in den eigenen vier Wänden.





Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Uns liegen folgende Daten für Ihre Suche vor:*

Timo Gerke
Hinterstr. 13
21723 Hollern-Twielenfleth
Tel:04141-786364
Fax:04141-786502

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